Für alle Marktveranstaltungen gelten
 folgende Hallen und Platzordnung
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A&B Märkte haben in der Zeit der Veranstaltung Hausrecht.
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Den Anordnungen vom Veranstalter und dessen Beauftragten ist folge zu leisten.
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Stand- Aufbauzeiten für Händler
Freitags von 12:00 Uhr - 18:00 Uhr
Samstag ab7:00 Uhr
Sonntag ab 08:00 Uhr
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Verkaufszeiten sind
Samstag von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sonntags: 11:00 Uhr - 18: Uhr
Vor- und nach den Zeiten darf nicht verkauft werden.
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Heizgeräte, offenes Feuer, und Rauchen von Tabakwaren sind in den Hallen streng untersagt.
Elektrische Heizgeräte sind auch in Außenbereich untersagt.
Gasgeräte im Außenbereich und sonstige elektrische Geräte in allen Bereichen dürfen
nur mit Erlaubnis des Veranstalters betrieben werden.
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Der Verkauf von Waffen, illegale Artikel des dritten Reiches, lebende Tiere, unverzollte Ware,
Ton- Bild- und Datenträger mit gewaltverherrlichten oder pornografischen Inhalten und alle Waren
die im III. Titel der Reisegewerbeordnung aufgeführt sind,
ist strengstens Verboten
Zu Waffen gelten auch Messer mit einer Klingenlänge von über 10,00 cm
mit Ausnahme von Küchenmessern.
Zum Thema Waffen, das geltende Waffengesetz beachten.
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Jeder Händler muss ein Namensschild gut sichtbar an seinem Stand anbringen.
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Waren müssen preislich ausgezeichnet werden.
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Die Veranstaltungs- Hallen und Plätze sind pfleglich zu behandeln und sauber zu verlassen.
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Bei Beschädigungen am Inventar, Hallen und Plätzen wird der Verursacher haftbar gemacht.
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Für Verlust von Waren, Garderobe und anderen Wertgegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
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Sollten Veranstaltungen durch höhere Gewalt oder von Amtswegen abgesagt werden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
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Bei Verstoß dieser Hausordnung kann der Veranstalter von seinem Hausrecht gebrauch machen.
 

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